Die Finanzkommission
Die Finanzkommission besteht mindestens aus drei Mitgliedern, die ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren gewählt sind. Die Kommission ist für die Prüfung von Voranschlag und Rechnung zuständig.
Die Mitglieder sind:
Die Finanzkommission besteht mindestens aus drei Mitgliedern, die ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren gewählt sind. Die Kommission ist für die Prüfung von Voranschlag und Rechnung zuständig.
Die Mitglieder sind: